Verschobene Konzerte der Saison 2020/21:
Alle Karten im Kongresshaus behalten ihre Gültigkeit, d.h. sie können ins Kongresshaus mit den „alten“ Karten gehen. Alle Karten für das Gr. Festspielhaus behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit – sollte die Registrierungspflicht auch im Herbst 2021 bleiben, so müssen wir Sie bzgl. der Karten im Gr. Festspielhaus bzgl. Registrierung nochmal kontaktieren und um Personalisierung jedes einzelnen Tickets für das Gr. Festspielhaus bitten, da (nur!) in der Konzertstätte Gr. Festspielhaus zusätzlich zur allg. Registrierung über den Ticketkäufer auch auf jedem Ticket die Person namentlich genannt werden muss, die tatsächlich ins Konzert geht.
- MI, 08. September 2021
Schumanns Rheinische Symphonie & Mendelssohn Bartholdy
ursprünglich 04. November 2020 bzw. 14. Jänner 2021 bzw. 18. Jänner 2021 bzw. 28. April 2021 - SA, 02. Oktober 2021
Tango, Jazz, Weltmusik & Volkslied Reloaded mit Quadro Nuevo
ursprünglich 25. April 2020 bzw. 15. April 2021
Alle Karten behalten ihre Gültigkeit! Sie können mit Ihren ursprünglichen Karten ins Konzert gehen.
Sollten Sie am Ersatztermin verhindert sein oder aus einem anderen Grund nicht kommen können, wenden Sie sich bitte schriftlich an: bzw. an und geben Sie an, ob Ihnen der Betrag rücküberwiesen werden soll oder Sie eine Kundengutschrift wünschen.